Rechtsgebiet

Sozialrecht

Sozialleistungen

Bei uns erhalten Sie professionelle Unterstützung bei Leistungen nach dem SGB II und Problemen mit dem Jobcenter

Seit der Einführung der Hartz 4-Gesetze, über das Bürgergeld zur Grundsicherung verschlechtert sich mit jeder weiteren Reform die Lebenssituation von Menschen, welche auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind. Sozialleistungen zu erhalten ist ein Grundrecht. Die Behörden unterstützten Sie hierbei nur wenig, oft wird der Bezug von Sozialleistungen stattdessen unnötig erschwert.
Wir helfen Ihnen, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Möglichkeiten hierfür sind: Widerspruch, Überprüfungsantrag, Klage und einstweiliger Rechtsschutz. 

Im Sozialrecht vertritt Sie:

Rechtsanwalt D. Werner

Sie haben Probleme mit dem Jobcenter …

Diese beginnen meistens mit einem belastenden Bescheid des Jobcenters. Es ist ihr Recht innerhalbe einer Frist von einem Monat diesen Bescheid durch einen Widerspruch kontrollieren zu lassen. Hierbei vertreten wir Sie gerne und begründen Ihren Anspruch gegenüber dem Jobcenter. 

Ist die Frist einmal versäumt …

Manchmal ist Ihr Alltag zu stressig, um sich innerhalb eines Monats um die Post des Jobcenters zu kümmern. In einem solchen Fall sind Ihre Ansprüche gegen das Jobcenter aber nicht automatisch verloren. Wir können Ihre Rechte mit einem Überprüfungsantrag gegenüber dem Jobcenter geltend machen. Mit diesem können bis zu einem Jahr alte Bescheide rückwirkend kontrolliert werden. 

Anwaltliche Vertretung im Sozialrecht 

Unsere Arbeit im Sozialrecht

Sozialrecht beraten und vertreten wir Sie insbesondere in allen Angelegenheiten rund um Leistungen nach dem SGB II. Ob Probleme mit dem Jobcenter, fehlerhafte Bescheide, Leistungskürzungen, Sanktionen oder die Durchsetzung existenzsichernder Leistungen.
Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen unter anderem zu: Bürgergeld und Grundsicherung (SGB II), Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) und Sozialhilfe (SGB XII).

Beratungsschein und Prozesskostenhilfe

Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen kostenfrei. Bei Bewilligung von Beratungshilfe (Beratungsschein) oder Prozesskostenhilfe entstehen allenfalls Kosten in Höhe von 15 Euro für die anwaltliche Vertretung

Typische Themen

Jobcenter & Bürgergeld

Abgelehnte Leistungsanträge
Rückforderungen und Erstattungsbescheide
Sanktionen und Leistungskürzungen
Kosten der Unterkunft und Miete
Bedarfsgemeinschaften
Endgültige Festsetzungen für Selbstständige
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Vorschüsse und vorläufige Leistungen

Arbeitslosengeld & Arbeitsagentur

Abgelehnte Leistungsanträge
Sanktionen und Leistungskürzungen
Rückforderungen
Kosten der Unterkunft und Miete
Bedarfsgemeinschaften
Einkommen und Vermögen
Endgültige Festsetzungen
Fehlerhafte Berechnungen

Eingliederung und Vermittlung

Eingliederungsvereinbarungen
Zuweisung zu Maßnahmen
Vermittlungsvorschläge und Jobangebote
Meldeaufforderungen und Einladungen
Mitwirkungspflichten
Ärztliche Gutachten und Erwerbsfähigkeit

Asylbewerberleistungen

Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungskürzungen
Unterkunft und Existenzsicherung
Krankenbehandlung
Rückforderungen
Besondere Bedarfe

Schwerbehinderung und Teilhabe

Grad der Behinderung (GdB)
Merkzeichen
Feststellungsverfahren
Verschlimmerungsanträge
Nachteilsausgleiche
Widerspruch gegen Bescheide

Häufige Probleme im Sozialrecht

Verschwundene oder nicht berücksichtigte Unterlagen
Lange Bearbeitungszeiten
Fehlende Bescheide
Nicht anerkannte Atteste
Fehlerhafte Berechnungen
Ungerechtfertigte Ablehnungen

Sozialrecht und Strafrecht

Wir unterstützen Sie ebenso in Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug

Auch strafrechtliche Probleme sind für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen leider nicht ausgeschlossen, beispielsweise bei verloren gegangenen Unterlagen oder angeblich nicht gemachten Angaben. In solchen Fällen erstattet das Jobcenter Anzeige wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug. Die Staatsanwaltschaft ermittelt hierbei kaum und verlässt sich auf die belastenden Angaben des Jobcenters. Ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift sind die Folge. Auch in solchen Fällen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht. Profitieren Sie hierbei von den Kompetenzen unserer Kanzlei sowohl im Bereich des Strafrechts als auch im Bereich des Sozialrechts.

Telefonischer Kontakt

Jetzt Beratungstermin 
vereinbaren!
 0341 / 26 44 82 38
info@kanzlei-kollektiv-leipzig.de