Rechtsgebiet

Verwaltungs­recht

Verwaltungsrecht

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber staatlichen Behörden

Im Verwaltungsrecht vertreten wir Sie gegenüber Behörden und staatlichen Stellen – insbesondere im Polizei- und Versammlungsrecht, sowie deren Berührungspunkte zum Strafrecht. Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Überprüfung polizeilicher Maßnahmen, gegen Datenspeicherungen, bei Versammlungsbeschränkungen sowie bei der Durchsetzung von Auskunfts- und Informationsrechten.

Im Verwaltungsrecht vertritt Sie:

Rechtsanwalt C. Mucha

In einem Verwaltungsverfahren ist guter Rat oft entscheidend

Verwaltungsrechtliche Sachverhalte können sehr verschieden sein. Denn Verwaltungsrecht spielt immer dann eine Rolle, wenn eine Behörde handelt oder Sie selbst ein behördliches Handeln verlangen. Der Einzelne steht der Verwaltung oft ohnmächtig gegenüber, da diese über staatliche Ressourcen verfügen und in bestimmten Fällen sogar unter Einsatz von körperlichen Zwang vorgehen kann.

Widerspruch und Klage: Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Doch auch Behörden sind durch Recht und Gesetz in ihrem Handeln beschränkt. Für jeden Eingriff in Ihre Rechte benötigt die Verwaltung eine gesetzliche Grundlage. Insbesondere die Grundrechte schützen Sie in unterschiedlichem Umfang vor staatlichen Handeln. Zudem bietet das Gesetz auch Ihnen vielfach die Möglichkeit, Ansprüche gegenüber dem Staat wahrzunehmen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Anwaltliche Vertretung im Verwaltungsrecht

Unsere Arbeit im Verwaltungsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in zahlreichen Gebieten des Verwaltungsrecht. Unsere Schwerpunkte liegen im Polizeirecht und im Versammlungsrecht: Wir helfen Ihnen beispielsweise dabei, polizeiliche Datenspeicherungen zu verhindern oder zu beenden, polizeiliches Handeln als rechtswidrig feststellen zu lassen, Versammlungsbeschränkungen anzugreifen und Ihre Versammlung durchzusetzen. In diesen Bereichen ergeben sich häufig Verknüpfungen mit dem Strafrecht. In solchen Fällen stehen wir Ihnen zugleich auch als engagierte StrafverteidigerInnen zur Seite.

Weitere Bereiche unserer verwaltungsrechtlichen Tätigkeit sind unter anderem die Durchsetzung von Auskunfts- und Informationsrechten, die Unterstützung bei der Kriegsdienstverweigerung und das weitere Gefahrenabwehrrecht. 


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