Rechtsgebiet
Strafrecht
Strafverteidigung
Nebenklage
Strafverteidigung
Wir stehen ihnen bei jeder Phase ihres Strafverfahrens zur Seite
Ob polizeiliche Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift – ein strafrechtliches Verfahren bedeutet für die betroffene Person eine erhebliche persönliche und berufliche Belastung.
Wir vertreten Sie in allen Phasen des Strafverfahrens und stehen Ihnen frühzeitig für eine schnelle und fundierte rechtliche Einschätzung zur Verfügung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.
Wir vertreten Sie in allen Phasen des Strafverfahrens und stehen Ihnen frühzeitig für eine schnelle und fundierte rechtliche Einschätzung zur Verfügung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.
Im Strafrecht vertreten Sie:
Wenn Sie Beschuldigte*r einer Straftat sind...
Zwar sieht das Grundgesetz die Unschuldsvermutung vor: In einem strafrechtlichen Verfahren gilt jede und jeder als unschuldig, sofern die Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann. In der Realität bewahrt einen das aber nicht vor strafrechtlicher Verfolgung: Haben sich Polizei und Staatsanwaltschaft erst einmal auf einen bestimmten Tatverdacht festgelegt, verfolgen sie diese Spur weiter, ohne entlastende Anhaltspunkte oder alternative Geschehensabläufe zugunsten des oder der Beschuldigten zu ermitteln.
...ist die Aussageverweigerung Ihr wichtigstes Recht!
Das Recht die Aussage zu verweigern ist das wichtigste Recht des oder der Beschuldigten im Strafverfahren. Wenn Sie eine Aussage machen, werden die Ermittlungsbehörden alles was Sie sagen gegen Sie verwenden.
Verweigern Sie bei Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht die Aussage, solange Sie nicht mit ihrem Verteidiger gesprochen haben!
Die Arbeit als StafverteidigerIn
Frühzeitig handeln – mit anwaltlicher Unterstützung
Um Ihre Rechte als Beschuldigter durchzusetzen ist es möglich, schon frühzeitig gemeinsam mit einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin auf das Verfahren einzuwirken. Nur mit anwaltlicher Vertretung kann zum Beispiel vollständige Akteneinsicht erreicht oder erfolgversprechend mit der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahren verhandelt werden.
Auch vor Gericht benötigt der oder die Angeklagte anwaltliche Vertretung, um zielstrebig auf einen Freispruch oder eine Einstellung hinzuarbeiten, die Vorwürfe aus Anklageschrift oder Strafbefehl sachkundig beurteilen zu können, zweckmäßige Beweisanträge zu stellen, einen Richter oder eine Richterin begründet wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, sicher Fristen einzuhalten, oder um das geeignete Rechtsmittel (Berufung oder Revision) auszuwählen.
Auch vor Gericht benötigt der oder die Angeklagte anwaltliche Vertretung, um zielstrebig auf einen Freispruch oder eine Einstellung hinzuarbeiten, die Vorwürfe aus Anklageschrift oder Strafbefehl sachkundig beurteilen zu können, zweckmäßige Beweisanträge zu stellen, einen Richter oder eine Richterin begründet wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, sicher Fristen einzuhalten, oder um das geeignete Rechtsmittel (Berufung oder Revision) auszuwählen.
Übliche Themen unserer Kanzlei
Ermittlungsverfahren
- Vorladung
- Beschuldigtenvernehmung
- Zeugenvernehmung
- Aussageverweigerung
- Hausdurchsuchung
- Beschlagnahme
- Sicherstellung
- DNA-Abgabe
- Erkennungsdienstliche Behandlung
- Untersuchungshaft
Strafgerichtliches Verfahren
- Strafbefehl
- Anklageschrift
- Gerichtsverhandlung
- Berufung
- Revision
- Beschwerde
- Wiedereinsetzung
Sanktionen & Vollstreckung
- Einstellung
- Geldstrafe & Sozialstunden
- Freiheitsstrafe & Haft
- Bewährung & Auflagen
- Polizeiliches Führungszeugnis
In der Nebenklage vertritt Sie:
Nebenklage
Wir stehen Ihnen als Geschädigte im Strafverfahren bei!
Rechtsanwältin Anna-Maria Müller vertritt Betroffene von sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie rassistischen, antisemitischen und rechtsmotivierten Taten.
Unsere Arbeit als Nebenkläger*in
Bei solchen Verfahren sind die Betroffenen zunächst Zeug:innen. Als Verletztenbeistand im Ermittlungsverfahren kann eine anwaltliche Unterstützung dafür sorgen, dass die Rechte der Verletzten ausreichend Beachtung finden.
Auch ist es bei schwereren Straftaten, solchen mit schweren Folgen oder wenn Minderjährige betroffen sind, nach Anklageerhebung möglich, sich dem Gerichtsverfahren als Nebenkläger:in anzuschließen. Damit verbunden sind weitere Verfahrensrechte (z.B. Anwesenheits-, Beweisantrags- und Rederechte). Als Nebenkläger:in tritt man neben der Staatsanwaltschaft als eigenständige Anklage auf und kann das Verfahren aktiv mitgestalten.
Auch ist es bei schwereren Straftaten, solchen mit schweren Folgen oder wenn Minderjährige betroffen sind, nach Anklageerhebung möglich, sich dem Gerichtsverfahren als Nebenkläger:in anzuschließen. Damit verbunden sind weitere Verfahrensrechte (z.B. Anwesenheits-, Beweisantrags- und Rederechte). Als Nebenkläger:in tritt man neben der Staatsanwaltschaft als eigenständige Anklage auf und kann das Verfahren aktiv mitgestalten.
Sexualisierte Gewalt
Gerade bei politisch motivierten Straftaten und in schwierigen Beweislagen, wie meist bei Fällen sexualisierter Gewalt, kann eine Nebenklage eine wichtige Ergänzung zur umfangreicheren und interessengerechten Aufklärung sein. Außerdem haben die Verletzten eine professionelle Begleitung, die auch die psychische Belastung abfedern kann, indem sie bei Zeug:innenvernehmungen nicht alleine sind und verschiedene Schutzmaßnahmen durchgesetzt werden können .
Kostenübernahme & Gewaltschutz
Bei schwereren Straftaten, solchen mit schweren Folgen oder wenn Minderjährige betroffen sind können die Anwaltskosten unter Umständen von der Staatskasse übernommen werden (§ 397 a StPO).
Sollte dies erforderlich sein kann Rechtsanwältin Anna-Maria Müller auch bei Gericht einen Gewaltschutzantrag (meist Kontakt- und Näherungsverbot) stellen.
Sollte dies erforderlich sein kann Rechtsanwältin Anna-Maria Müller auch bei Gericht einen Gewaltschutzantrag (meist Kontakt- und Näherungsverbot) stellen.
Kopperationspartner*innen
Rechtsanwältin Anna-Maria Müller arbeitet mit verschiedenen Opferberatungsstellen wie beispielsweise dem RAA e.V., der Opferhilfe Sachsen e.V. oder bellis e.V. zusammen. Die sozialpädagogisch und/oder psychologisch ausgebildeten Berater:innen ergänzen die rechtliche Beratung der Anwältin:
Bellis e.V.
Fachberatungsstelle für Betroffene sexualisierter und häuslicher Gewalt. Bellis e.V. bietet Beratung, Begleitung und Unterstützung in belastenden Situationen.
Fachberatungsstelle für Betroffene sexualisierter und häuslicher Gewalt. Bellis e.V. bietet Beratung, Begleitung und Unterstützung in belastenden Situationen.
RAA e.V.
Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Die RAA Sachsen unterstützt Betroffene bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Die RAA Sachsen unterstützt Betroffene bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Frauen für Frauen e.V.
Beratungsstelle für Frauen bei häuslicher Gewalt, insbesondere durch (Ex-)Partner. Der Verein bietet Schutz, Beratung und Unterstützung.
Beratungsstelle für Frauen bei häuslicher Gewalt, insbesondere durch (Ex-)Partner. Der Verein bietet Schutz, Beratung und Unterstützung.
Opferhilfe Sachsen e.V.
Beratungs- und Unterstützungsangebot für Betroffene von Straftaten. Die Opferhilfe Sachsen begleitet Betroffene im Umgang mit Behörden und Justiz.
Beratungs- und Unterstützungsangebot für Betroffene von Straftaten. Die Opferhilfe Sachsen begleitet Betroffene im Umgang mit Behörden und Justiz.
