Die Höhe der Rechtsanwaltskosten ist gesetzlich geregelt. Dennoch unterscheidet sie sich sowohl in den unterschiedlichen Rechtsgebieten, als auch von Fall zu Fall. Bevor wir für Sie tätig werden, klären wir sie selbstverständlich über die auf Sie zukommenden Kosten auf.
Erstberatung
In der Regel beginnt die anwaltliche Tätigkeit mit einer ersten Beratung. Die dafür anfallenden Kosten unterscheiden sich bei uns nach dem Rechtsgebiet. Sie belaufen sich in der Regel auf 60 € – 150 €.
Unterstützung bei geringem Einkommen
Hier geht es zu den Anträgen für Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Für Menschen mit geringem Einkommen bestehen verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei den Anwaltskosten zu bekommen.
Beratungshilfe
Für ein erstes Beratungsgespräch können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Einen Beratungshilfeschein erhalten sie jedoch nur, wenn das gerichtliche Verfahren noch nicht angefangen haben. Sollten Sie einen Beratungshilfeschein erhalten, fallen für die Erstberatung keine Kosten an.
Prozesskostenhilfe
Im Verwaltungs- und Sozialrecht können Sie für eine Vertretung vor Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen. In diesem Fall werden die im Verfahren anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten für Sie übernommen. Bitte beachten Sie dabei, dass hierfür vom Gericht eine gewisse Erfolgsaussicht bejaht werden muss. Außerdem kann das Gericht 4 Jahre lang prüfen, ob die finanziellen Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe noch gegeben sind. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, muss die Prozesskostenhilfe zurückerstattet werden.
Hier geht es zu den Anträgen für Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Weitere Informationen zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe, sowie zur Vergütung von Anwält*innen allgemein finden Sie auch auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.