Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht ist in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Christian Mucha für Sie da.

Verwaltungsrechtliche Sachverhalte können sehr verschieden sein. Denn Verwaltungsrecht spielt immer dann eine Rolle, wenn eine Behörde handelt oder Sie selbst ein behördliches Handeln verlangen. Der Einzelne steht der Verwaltung oft ohnmächtig gegenüber, da diese über staatliche Ressourcen verfügen und in bestimmten Fällen sogar unter Einsatz von körperlichen Zwang vorgehen kann.

Doch auch Behörden sind durch Recht und Gesetz in ihrem Handeln beschränkt. Für jeden Eingriff in Ihre Rechte benötigt die Verwaltung eine gesetzliche Grundlage. Insbesondere die Grundrechte schützen Sie in unterschiedlichem Umfang vor staatlichen Handeln. Zudem bietet das Gesetz auch Ihnen vielfach die Möglichkeit, Ansprüche gegenüber dem Staat wahrzunehmen.

Gern unterstützen wir Sie beispielsweise in den Bereichen Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Ordnungs- und Gefahrenabwehrrecht und bei der Durchsetzung von Informationsrechten. Aber auch in den Teilen des Sozialrechts, für die die Verwaltungsgerichte zuständig sind (zum Beispiel BAföG, Wohngeld, Kinderbetreuung) vertreten wir Sie.

Unser Schwerpunkt liegt dabei im Polizei- und Versammlungsrecht. In diesen Bereichen ergeben sich häufig Verknüpfungen mit dem Strafrecht. In solchen Fällen stehen wir Ihnen zugleich auch als StrafverteidigerInnen zur Seite.

Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit und Prozesskostenhilfe im Gerichtsverfahren zu beantragen. Auch in diesen Fragen beraten wir Sie gern.