Kosten
Kosten anwaltlicher Arbeit
Transparente Kostenstruktur
Die Vergütung anwaltlicher Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die konkreten Kosten hängen dabei sowohl vom jeweiligen Rechtsgebiet als auch vom Umfang und der Schwierigkeit des Einzelfalls ab.
Bevor wir für Sie tätig werden, informieren wir Sie selbstverständlich transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Bevor wir für Sie tätig werden, informieren wir Sie selbstverständlich transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Erstberatung
In der Regel beginnt die anwaltliche Tätigkeit mit einer ersten Beratung. Die dafür anfallenden Kosten unterscheiden sich bei uns nach dem Rechtsgebiet. Sie belaufen sich in der Regel auf 60 Euro bis maximal 190 Euro netto.
Termine nach Vereinbarung
Termine für eine Erstberatung vergeben wir nach vorheriger Vereinbarung. Bitte kontaktaktieren Sie uns daher zu vor stets per Telefon oder Mail um eine Ersteinschätzung für persönliches Gespräch vorzunehmen. So kann häufig bereits geklärt werden, ob anwaltlicher Beratungsbedarf besteht und welche nächsten Schritte sinnvoll sind — auch um unnötige Kosten für Sie zu vermeiden.
Kosten im Strafrecht
Anwaltliche Gebühren
Im Strafrecht richtet sich die anwaltliche Vergütung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die konkreten Kosten hängen insbesondere vom Verfahrensstand, dem Umfang der Tätigkeit und der Schwierigkeit des jeweiligen Falls ab.
Gebühren entstehen dabei für die Tätigkeit im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Ob und in welchem Umfang diese zu tragen sind, hängt insbesondere vom Ausgang des Verfahrens ab. Vor einer Beauftragung informieren wir Sie selbstverständlich transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Gebühren entstehen dabei für die Tätigkeit im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Ob und in welchem Umfang diese zu tragen sind, hängt insbesondere vom Ausgang des Verfahrens ab. Vor einer Beauftragung informieren wir Sie selbstverständlich transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Pflichtverteidigung im Strafrecht
Im Strafrecht besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf die Beiordnung einer Pflichtverteidiger*in. Dies kommt insbesondere bei schwerwiegenden Tatvorwürfen, Untersuchungshaft oder Verfahren vor höheren Gerichten in Betracht.
Wird eine Pflichtverteidigung beschlossen, erfolgt die Vergütung zunächst über die Staatskasse. Die Beiordnung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass dauerhaft keine Kosten entstehen: Im Falle einer Verurteilung können die Kosten der Pflichtverteidigung später ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Ob die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen und ob eine Beiordnung sinnvoll ist, klären wir gerne im Rahmen einer ersten Beratung.
Wird eine Pflichtverteidigung beschlossen, erfolgt die Vergütung zunächst über die Staatskasse. Die Beiordnung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass dauerhaft keine Kosten entstehen: Im Falle einer Verurteilung können die Kosten der Pflichtverteidigung später ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Ob die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen und ob eine Beiordnung sinnvoll ist, klären wir gerne im Rahmen einer ersten Beratung.
Unterstützung bei geringem Einkommen
Für Menschen mit geringem Einkommen bestehen verschiedene Möglichkeiten, anwaltliche Beratung und Vertretung finanziell abzusichern.
Beratungshilfe
Für eine außergerichtliche anwaltliche Beratung und Vertretung können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein beantragen. In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt. Beratungshilfe kommt nur in Betracht, wenn noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist.
Wird Beratungshilfe bewilligt, fällt für die anwaltliche Erstberatung in der Regel lediglich ein Eigenanteil von maximal 15 Euro an.
Wird Beratungshilfe bewilligt, fällt für die anwaltliche Erstberatung in der Regel lediglich ein Eigenanteil von maximal 15 Euro an.
Prozesskostenhilfe
In bestimmten Rechtsgebieten — insbesondere im Mietrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht — kann für gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten sowie die eigenen Anwaltskosten ganz oder teilweise. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gericht dem Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten beimisst.
Bitte beachten Sie, dass das Gericht die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe auch nach Abschluss des Verfahrens noch bis zu vier Jahre überprüfen kann. Ändern sich die Einkommensverhältnisse wesentlich, kann eine Rückzahlung angeordnet werden.
Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten sowie die eigenen Anwaltskosten ganz oder teilweise. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gericht dem Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten beimisst.
Bitte beachten Sie, dass das Gericht die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe auch nach Abschluss des Verfahrens noch bis zu vier Jahre überprüfen kann. Ändern sich die Einkommensverhältnisse wesentlich, kann eine Rückzahlung angeordnet werden.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie zur gesetzlichen Vergütung anwaltlicher Leistungen finden Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer:
