Strafrecht

In unserer Kanzlei sind Rechtsanwalt Daniel Werner und Rechtsanwalt Christian Mucha als Strafverteidiger für Sie da.

Eine erste Orientierung bietet Ihnen unser Basiswissen Strafrecht.

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bedeutet für den Betroffenen oder die Betroffene ernstzunehmende Schwierigkeiten.

Zwar sieht das Grundgesetz die Unschuldsvermutung vor: In einem strafrechtlichen Verfahren gilt jede und jeder als unschuldig, sofern die Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann. In der Realität bewahrt einen das aber nicht vor strafrechtlicher Verfolgung: Haben sich Polizei und Staatsanwaltschaft erst einmal auf einen bestimmten Tatverdacht festgelegt, verfolgen sie diese Spur weiter, ohne entlastende Anhaltspunkte oder alternative Geschehensabläufe zugunsten des oder der Beschuldigten zu ermitteln.

Das Recht die Aussage zu verweigern ist das wichtigste Recht des oder der Beschuldigten im Strafverfahren. Wenn Sie eine Aussage machen, werden die Ermittlungsbehörden alles was Sie sagen gegen Sie verwenden. Verweigern Sie daher bei Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht die Aussage, solange Sie nicht mit ihrem Verteidiger gesprochen haben.

Um Ihre Rechte als Beschuldigter durchzusetzen ist es möglich, schon frühzeitig gemeinsam mit einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin auf das Verfahren einzuwirken. Nur mit anwaltlicher Vertretung kann zum Beispiel vollständige Akteneinsicht erreicht oder erfolgversprechend mit der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahren verhandelt werden.

Auch vor Gericht benötigt der oder die Angeklagte anwaltliche Vertretung, um zielstrebig auf einen Freispruch oder eine Einstellung hinzuarbeiten, die Vorwürfe aus Anklageschrift oder Strafbefehl sachkundig beurteilen zu können, zweckmäßige Beweisanträge zu stellen, einen Richter oder eine Richterin begründet wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, sicher Fristen einzuhalten, oder um das geeignete Rechtsmittel (Berufung oder Revision) auszuwählen.

Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen zu: Ermittlungsverfahren, Vorladung, Vernehmung (als Beschuldigte oder als Beschuldigter), Vernehmung (als Zeuge oder als Zeugin), Aussageverweigerung, Strafbefehl, Anklageschrift, Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Erkennungsdienstliche Behandlung, DNA-Abgabe, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft, Beschlagnahme, Sicherstellung, Telefonüberwachung, Gerichtsverhandlung, Jugendstrafrecht, Berufung, Revision, Beschwerde, Wiedereinsetzung, Strafvollstreckung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Bewährung, Einstellung, Freispruch, Pflichtverteidigung, polizeiliches Führungszeugnis etc.